Drucken

Abmahnwelle

Seit einigen Tagen rollt eine Flut von Abmahnungen durch ganz Deutschland.
Diese kommt in der Regel per Post von der Kanzlei K.** L.**
Es handelt sich hierbei nicht um einen Fake. In den meisten Fällen bezieht sich der Abmahngrund auf die Verwendung von Google Schriftarten. Genannt „Google-Fonts“
(aber auch andere Datenschutzverletzungen können dort erwähnt sein)
Diese werden Von Google kostenlos zur Verfügung gestellt und dienen ausschließlich dem Design der Webseiten.

Hierbei stellt die Webseite Verbindung mit den Google-Servern her.

Dies ist seit kurzer Zeit ohne explizite Zustimmung des Nutzers nicht mehr erlaubt (6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG).

Grundsätzlich bedarf es also der Möglichkeit des Webseitenbesuchers dies beim Besuch der Webseite zu untersagen (Datenschutzbanner)

 

Der Abmahnungsgrund ist also rechtens.

 

Wichtig: Bezahlen Sie NICHTS, sonst stimmen sie dem Vergleich zu und müssen dennoch die Webseite ändern und andere Abmahnanwälte können für sich und ihre Mandanten das ganze Spiel wiederholen.

 

Meine pers. Meinung:

„Natürlich missbraucht diese Kanzlei im Namen eines erfundenen Mandanten das Recht bei Verstößen gegen die DSVGO abzumahnen und es handelt sich hier ausschließlich um reine Geldmachererei. Ob das Schreiben also rechtl. Bestand haben wird, bezweifele ich stark. Ich bin natürlich kein Anwalt und verschied. Gerichte haben auch in anderen Fällen ein solches Vorgehen bestätigt aber auch zur Unterlassung aufgefordert. Aber diese Erklärung des Missbrauchs seiner IP Adresse in Verbindung mit Schmerzensgeld ist Hanhebüchen. Jeder der in Google etwas eingibt oder Google Maps benutzt oder ein Android Smartphone besitzt stellt grundsätzlich eine Verbindung zu Google her. Ob sich der Server nun ihn Europa oder den USA befindet  erschließt sich einem nicht wirklich. Und die eigene IP-Adresse wird immer auf der Gegenstelle angezeigt.
So funktioniert Internet.
Genau wie beim Telefonieren. Komischerweise ist es hier vom Gesetzgeber sogar untersagt die Nummer nicht anzuzeigen Man kann es also auch echt übertreiben. Wer nicht möchte, dass das Gegenüber die IP-Adresse ermittelt, soll meiner Meinung nach eine VPN Verbindung und den Onion-Browser nutzen nutzen, diese verschleiern die eigentliche IP Adresse und geben vor aus einem anderen Land zu kommen. Hat für mich pers. ein „Geschmäckle – weil so funktioniert auch das Darknet. Die DSVGO ist eigentlich dennoch ein richtiger Weg des Gesetzgebers wird aber wie hier gerne auch mißbraucht um schnelles, einfaches Geld zu machen.  Aber darüber lässt sich streiten – zurück zu den Fakten:“

Nichtsdestotrotz sind die Mehrheit der Erklärungen des Datenschutz auf den meisten Webseiten nicht mehr der aktuellen Gesetzgebung angepasst und müssen dringend dementsprechend geändert werden um diesen Abzockern den Wind aus den Segeln zu nehmen

 

Um diesem Umstand gerecht zu werden bedarf es also dringend Handlungsbedarf.

Für den aktuellen Fall haben wir drei Möglichkeiten

  1. Änderung bzw. Erstellung eines aktuellen „Cookie-Zustimmung-banner
  2. Google Schriftarten auf den eigenen Webseiten lokal zu installieren (Anpassung an das kpl. Design erforderlich)
  3. Auf Schriftarten von Google gänzlich zu verzichten
    Jedoch muss man sich im Klaren sein, dass auch andere Google Dienste wie Maps oder AdWords usw. betroffen sind.

Wie geht es also jetzt weiter?

Wenn Sie also möchten, dass ich in dem aktuellen Fall tätige werde, bitte ich um eine kurze Antwort per Mail über die Erteilung dieses Auftrags.

(oder Anruf auf meinem Anrufbeantworter 06374 – 99 99 075)

Da sich vermutlich (wie in einigen Fällen schon geschehen) etliche Kunden bei mir melden werden, bitte ich um Verständnis über eine gewisse Wartezeit. Ich arbeite die Aufträge in der Reihe wie sie reinkommen ab und lege dazu auch „Sonder-Schichten“ ein